Rationalität und Egoismus im Recht , 1. Aufl. 2024
Befehl versus Nudging

Schriftenreihe des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität Series

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Language: German

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Publication date:
194 p. · 16.8x24 cm · Paperback
Dieses Buch fragt danach, wie Recht und Rechtsprechung, Staats- und Rechtstheorie sowie moderne Verhaltensökonomie die Rationalität und den Egoismus des Menschen begreifen und wie dies die Wahl staatlicher Steuerungsinstrumente beeinflusst. Das scheinbar neuartige Instrument Nudging wird mit Blick auf Umweltschutzinstrumente, die Regulierung des Tabakrauchens und der Organspende in den öffentlich-rechtlichen Handlungsformenkatalog eingeordnet, wobei verfassungsrechtliche Grenzen diskutiert werden. Zielgruppe sind die an der "Metaebene" des Rechts und der Verhaltenssteuerung interessierten Leserinnen und Leser.

Der Mensch im Recht und ausgewählten Nachbarwissenschaften.- Der Mensch im Recht und in der Rechtsprechung.- Der Mensch in der Staatstheorie von Thomas Hobbes.- Der Mensch im Utilitarismus.- Der Mensch in der ökonomischen Theorie der rationalen Entscheidung.- Der Mensch im Blickwinkel der Verhaltensforschung.- Zusammenführung „roter Fäden“ und Vorbereitung weiterer Überlegungen.- Nudging.-Politikfelder im Wandel? Beispiele zur Begriffsbildung von Nudging.- Die konstitutiven Merkmale von Nudging.- Ein Definitionsvorschlag Nudging im weiteren und im engeren Sinne.- Fazit.



Jana Maruschke war zwischen März 2016 und Oktober 2021 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie Rechtstheorie von Prof. Dr. Andreas Fisahn an der Universität Bielefeld. In diesem Rahmen hat sie sich vor allem mit Fragen des Umwelt- und Staatsrechts befasst. Das Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld hat sie mit dem 2. Staatsexamen im Juni 2023 erfolgreich abgeschlossen.
Zeigt Möglichkeiten und verfassungsrechtliche Grenzen staatlicher Verhaltenssteuerung auf Diskutiert das egoistisch-rationale Menschenbild aus Sicht der Staats- und Rechtstheorie Ordnet Nudging systematisch in die öffentlich-rechtliche Handlungsformenlehre ein